gegen Gott

Exekutive und Legislative versus Gott

Am 17.05.2024 eröffneten die Exekutive und Legislative Deutschlands ihren (Fall im) Kampf gegen Gott, indem sie die lebenslang gültige Zuordnung der Geschlechter: männlich und weiblich, zugeteilt per Geburt ohne eigenen Willen, abschafften.*

Natürlich kann man Fakten nicht abschaffen, wie man auch den Aufprall nicht verhindern kann, wenn man ohne Fallschirm aus dem Kleinflugzeug springt. Gewisse Gesetzmäßigkeiten kennt man bevor man den Grenzbereich erkundet oder man lernt sie kennen.

Nun kündigte die deutsche Regierung den Menschheitsvertrag, der besagt, dass das biologisch eindeutig feststellbare Geschlecht lebenslang mitgegeben wird (komme damit klar und mache was Gutes daraus, “handle damit bis ich wiederkomme“) und überlässt es dem Willen der Eltern, zuungunsten ihres Babys festzustellen, dass der Junge als Mädchen aufwachsen, entsprechend behandelt und geprägt werden wird – er bekommt einen Mädchennamen, “a boy named Sue.”

Oder vielleicht das Mädchen, weil Mama es so will – nachdem es schon nicht abgetrieben wurde, das war ja auch eine Option – als Rüdiger aufwächst oder Leon und sie wird entsprechend männlich erzogen, entsprechend gekleidet und angesprochen.

Diese männlich oder weiblich wählbare Identität kann jährlich (warum nicht monatlich oder schaltjährlich?) geändert werden, so dass es möglich ist, dass der geborene Leon zwischendurch zu Leonie wird, dann wieder als Leon oder Günter weiterlebt….. Bis zum 14. Lebensjahr** entscheiden das die Eltern des mittlerweile verwirrten Bündels.

Hier eine kurze Pause.

gegen Gott  -- Selbstbestimmung, anstatt die Bestimmung Gottes anzunehmen

Ab dem 14. Lebensjahr dann die Wende***, nun kann das heranwachsende Kind ins Bürgerbüro einmarschieren, um dort klarzumachen, dass sie keine Sofia mehr ist, sondern ab sofort – von allen ohne Widerrede bei Strafandrohung – Heinrich oder Max genannt werden soll, will, muss. “Meine Pronomen sind er / ihm”. Wer jetzt noch von Sofia spricht, begeht die deadnaming-Übertretung.

Das gefühlte Geschlecht ist maßgeblich,**** je nachdem wie die Jugendliche selbst empfindet. Bilde Beispiele und setze fort mit Erwachsenen, unterscheide nicht-öffentliche und öffentliche Bereiche.

Wenn man in einem Würfelspiel alle Figuren umschmeißt und die Ereigniskarten durcheinanderwirft…. aber dieses Beispiel ist zu schwach gewählt:

Eine gegen Gott verfeindete, seine Existenz leugnende Regierung hat den Schöpfungsvertrag einseitig gekündigt “als Mann und Frau schuf er sie”- und findet nirgendwo den Briefkasten, wo ihr Schreiben termingerecht eingeworfen werden könnte.

Der Herr im Himmel spottet über sie.

Und dennoch macht es betroffen, mich bringt es zu Tränen. Dinge, die vor kurzem noch unmöglich, undenkbar gewesen wären, sind jetzt da.

Wühlend mittendrin im Dreck, im Schlamm, rechts und links einen Hund an der Leine führend. Jedoch, es ist ein Mensch.

* Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft.

** die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Die Erklärung des gesetzlichen Vertreters kann nur in Anwesenheit der minderjährigen Person beim Standesamt abgegeben werden. (hier) (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

***Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können.  (hier) (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

****Mittlerweile gibt es vier mögliche Angaben beim Geschlecht im Personenstandsregister (männlich, weiblich, divers, keine Angabe) (hier) (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)


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